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Immobiliensteuern in Ägypten — Käuferleitfaden 2026
Was ausländische Käufer an ägyptischen Immobiliensteuern beim Kauf, jährlich und beim Verkauf zahlen. Transaktionssteuer, jährliche Grundsteuer unter Gesetz 196/2008, Veräußerungsgewinne.

Immobiliensteuern in Ägypten — Käuferleitfaden 2026
Ein ausländischer Käufer einer Villa in El Gouna für 250.000 € zahlt beim Kauf rund 6.250 € an Immobilien-Transaktionssteuer (2,5 % unter dem ägyptischen Grundsteuergesetz 196/2008), plus 500-1.500 € an Notar- und Registrierungskosten. Jährlich zahlt dieselbe Villa 400-900 € an Grundsteuer basierend auf dem von der Behörde zugewiesenen Mietwert. Über 10 Jahre Eigentum erreichen die gesamten Steuerkosten rund 11.000-15.000 € plus die Veräußerungssteuer von 2,5 % beim Verkauf. Dieser Leitfaden schlüsselt alle drei Steuerereignisse mit Vergleich Jahr 1 gegen Jahr 10, den ab Tag 1 aufzubewahrenden Dokumenten und Verifikationspunkten für Ihren Anwalt vor Unterzeichnung auf.
Die steuerliche Seite des Immobilienkaufs in Ägypten ist einer der Bereiche, in denen ausländische Käufer am häufigsten unvollständige Informationen erhalten. Regeln ändern sich, Freibetragsgrenzen werden angepasst, und der praktische Arbeitsablauf im lokalen Finanzamt variiert zwischen den Regionen. Dieser Leitfaden erklärt die Kategorien der Immobiliensteuer, mit denen Sie rechnen sollten, die benötigten Dokumente und die Verifikationspunkte, die Sie mit Ihrem Anwalt vor Unterzeichnung ansprechen sollten.
Dieser Artikel ist allgemeine Information und spiegelt öffentlich verfügbare Regeln ab 2026 wider. Es ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Konsultieren Sie einen qualifizierten ägyptischen Anwalt oder lizenzierten Steuerberater zu Ihrer spezifischen Transaktion. Die folgenden Zahlen dienen nur zur Orientierung — bestätigen Sie aktuelle Sätze mit der ägyptischen Steuerbehörde und Ihrem Berater, bevor Sie sich darauf verlassen. EU-Käufer sollten zudem die Auswirkungen ihrer EU-Steuerresidenz auf ausländische Immobilien prüfen.
Die drei wichtigsten Steuerereignisse
Ein Immobilienkauf in Ägypten löst typischerweise drei Steuerkategorien aus.
Beim Kauf zahlt der Käufer eine Immobilien-Transaktionssteuer. Der Standardsatz lag historisch bei 2,5 % des Immobilienwerts, obwohl bestimmte Anlagentypen und Wiederverkaufsbedingungen die Zahl variieren können. Registrierungsgebühren und Notarkosten fügen eine kleinere Schicht hinzu.
Jährlich zahlt der Eigentümer der Immobilie eine jährliche Grundsteuer unter Gesetz 196/2008 und seinen Änderungen. Der Satz wird gegen einen offiziellen Mietwert berechnet, den die Steuerbehörde der Immobilie zuweist, nicht der Marktpreis. Viele Wohnimmobilien unter einem Wertschwellenwert sind befreit, aber Anlagenvillen und -wohnungen in El Gouna fallen fast immer über die Befreiungsgrenze.
Beim Verkauf zahlt der Verkäufer eine Immobilien-Veräußerungssteuer. Der Satz von 2,5 % auf den Brutto-Verkaufswert war historisch die Struktur. Die Veräußerungsgewinn-Behandlung ist davon getrennt — bestätigen Sie mit Ihrem Berater, ob Ihre spezifische Transaktion unter ägyptischen oder Heimatland-Steuerregeln Veräußerungsgewinnen unterliegt.
Kosten beim Kauf in der Praxis
Für eine Immobilie, die zu 250.000 € gekauft wird, bedeutet die Immobilien-Transaktionssteuer von 2,5 % bei der Registrierung rund 6.250 € fällig. Notargebühren und Grundbuchregistrierung fügen eine kleinere Schicht hinzu — meist einige hundert Euro bis zu niedrigen Tausenden, je nach Wert und Büro.
Stempelsteuer gilt während der Transaktion für bestimmte Dokumentkategorien. Die Gebühr Ihres Anwalts ist von diesen Regierungsabgaben getrennt und läuft typischerweise auf 0,5 %-1,5 % des Immobilienwerts, je nach Kanzlei und Umfang.
Wenn Sie über einen Entwicklerzahlungsplan statt einer Einzeltransaktion kaufen, kann das Steuer-Timing abweichen. Einige Entwickler handhaben die Zahlung der Registrierungssteuer als Teil des Plans; einige geben sie bei der Registrierung an den Käufer weiter. Bestätigen Sie schriftlich mit dem Entwickler.
Die jährliche Grundsteuer
Ägyptens jährliche Grundsteuer unter Gesetz 196/2008 (in der geänderten Fassung) gilt für die meisten Wohn- und Gewerbeimmobilien oberhalb einer Befreiungsgrenze. Der Mechanismus:
- Die Steuerbehörde weist der Immobilie einen "Mietwert" zu — dies ist eine administrative Zahl, nicht die tatsächliche Marktmiete.
- Die jährliche Steuer wird als Prozentsatz dieses Mietwerts berechnet.
- Eine gesetzliche Befreiung gilt für Immobilien unter einem definierten Wertschwellenwert; der Schwellenwert wurde periodisch angepasst.
Für Villen in El Gouna und die meisten Wohnungen läuft die jährliche Zahl meist von niedrigen Hunderten bis zu niedrigen Tausenden Euro pro Jahr, je nach zugewiesenem Mietwert. Die ägyptische Steuerbehörde veröffentlicht den Rahmen auf ihrer öffentlich zugänglichen Website (siehe eta.gov.eg).
Die jährliche Steuer wird vom lokalen Finanzamt erhoben. Der Mietwert wird periodisch von der Behörde überprüft. Wenn Sie glauben, dass der zugewiesene Mietwert deutlich über dem realistischen liegt, gibt es ein formelles Einspruchsverfahren — Ihr Anwalt kann beraten, ob es sich lohnt, dies zu verfolgen.
Kosten beim Verkauf
Wenn Sie verkaufen, gilt die Standard-Immobilien-Veräußerungssteuer von 2,5 % des Brutto-Verkaufswerts. Dies ist getrennt von etwaiger Einkommens- oder Veräußerungsgewinn-Behandlung, die in Ihrem Wohnsitzland gelten kann.
Ägypten hat Immobilien-Veräußerung historisch als Transaktionssteuer statt als Veräußerungsgewinnsteuer in der Weise behandelt, wie viele europäische Jurisdiktionen es tun. Die 2,5 % gelten für den Verkaufspreis, unabhängig davon, ob Sie einen Gewinn oder Verlust erzielt haben. Einige Kategorien — zum Beispiel der Verkauf geerbter Immobilien — haben unterschiedliche Behandlung. Bestätigen Sie mit Ihrem Berater.
Wenn Sie Nichtansässiger sind, sollten Sie auch die Steuerposition in Ihrem Wohnsitzland prüfen. Die meisten EU-Länder wenden eine Form der Veräußerungsgewinn-Behandlung auf den Verkauf von Übersee-Immobilien durch ihre Einwohner an. Die Niederlande besteuern Übersee-Immobilien typischerweise unter Box 3 (Einkommen aus Vermögenswerten), wobei die Immobilie jährlich bewertet wird. Deutschland wendet eine Spekulationsfrist an — wenn Sie innerhalb von zehn Jahren nach Kauf verkaufen, ist der Gewinn generell steuerpflichtig; nach zehn Jahren sind Wohngewinne generell befreit. Das Vereinigte Königreich wendet seinen eigenen Veräußerungsgewinn-Rahmen auf Nichtansässige an, die UK-gelegene Immobilien veräußern, und eine andere Regel für Übersee-Immobilien. Ihr Heimatland-Berater erklärt die genaue Behandlung.
Vergleich Jahr 1 gegen Jahr 10 Gesamtkosten
Um das Steuerkosten-Bild konkret zu machen, vergleicht nachfolgend Jahr 1 (Kauf plus erste Jahresgebühr) mit Jahr 10 (kumuliert über zehn Jahre Eigentum) für drei Immobilienstufen. Zahlen dienen nur zur Orientierung.
| Immobilienstufe | Jahr 1 Kosten (Kauf + erste Jahresgebühr) | Jahr 10 kumulierte Kosten (ohne Verkauf) | Jahr 10 bei Verkauf (inkl. 2,5 % Veräußerung) | |---------------|-----------------------------------------|----------------------------------------|----------------------------------------| | Downtown 1-Zimmer-Studio 110.000 € | 3.200 € (Kauf 2.750 + Jahresgebühr 350 + Notar 100) | 6.300 € (Kauf 2.750 + 10× Jahresgebühr Ø 350) | 9.050 € (+ Veräußerung 2.750 auf 110K€) | | Mittelstufe 2-Zimmer Tawila 250.000 € | 7.150 € (Kauf 6.250 + Jahresgebühr 600 + Notar 300) | 12.500 € (Kauf 6.250 + 10× Jahresgebühr Ø 625) | 18.750 € (+ Veräußerung 6.250) | | Meerblick-Villa Fanadir 1.400.000 € | 36.800 € (Kauf 35.000 + Jahresgebühr 1.500 + Notar 300) | 50.000 € (Kauf 35.000 + 10× Jahresgebühr Ø 1.500) | 85.000 € (+ Veräußerung 35.000) |
Was dies zeigt:
- Kaufsteuer dominiert Jahr 1 — 2,5 % Transaktionssteuer ist mit Abstand das größte einzelne Steuerereignis.
- Jahressteuer erhöht die Rechnung langsam — über 10 Jahre fügt die Jahressteuer das 1,5- bis 2-fache der Kaufsteuer für Mittelstufe- und Villen-Immobilien hinzu.
- Veräußerung beim Verkauf verdoppelt etwa die Gesamtsteuerkosten — Verkauf fügt weitere 2,5 % auf den Brutto-Verkaufswert hinzu.
- Heimatland-Veräußerungsgewinne kommen obendrauf — diese Zahlen schließen niederländische Box 3, deutsche Spekulationsfrist oder britische Übersee-Immobiliensteuer aus, die beim Verkauf gelten können.
Die praktische Erkenntnis: Ausländische Käufer sollten ungefähr 4-6 % des Immobilienwerts an ägyptischen Steuerkosten über einen 10-Jahres-Hold-and-Sell-Zyklus einplanen, plus etwaige Heimatland-Steuerpflichten. Dies liegt deutlich unter der entsprechenden Belastung in den meisten EU-Jurisdiktionen, ist aber nicht kostenlos.
Dokumente, die ab Tag 1 aufzubewahren sind
Die häufigste Quelle für Probleme ausländischer Käufer beim Verkauf ist fehlende Dokumentation. Vom Tag des Abschlusses Ihres Kaufs an dateien und bewahren Sie:
- Den notariell beglaubigten Kaufvertrag und die registrierte Eigentumsurkunde.
- Die Banküberweisungsbelege, die den Fremdwährungszufluss nach Ägypten zeigen.
- Den Transaktionssteuerbeleg und alle Stempelsteuerbelege.
- Die jährlichen Grundsteuerzahlungsbelege für jedes Jahr, in dem Sie die Immobilie besessen haben.
- Etwaige Entwicklerzahlungsplan-Belege, wenn Sie einen Neubau gekauft haben.
- Belege für größere Kapitalverbesserungen (Sie können diese in einigen Jurisdiktionen beim Verkauf möglicherweise abziehen).
Ohne die Banküberweisungsbelege ist die Repatriierung der Verkaufserlöse aus Ägypten am Ende schwieriger als nötig. Dies ist die häufigste Dokumentationslücke für Käufer, die keinen Anwalt am Kauf beteiligt hatten.
Steuerplanungstipps für ausländische Käufer
Nachfolgend sechs konkrete Tipps, die Reibung und Überraschung beim Verkauf reduzieren.
1. Richten Sie beim Kauf einen dedizierten E-Mail-Ordner und physischen Ordner ein. Jeder Beleg, jeder Vertrag, jede jährliche Steuerzahlungsbestätigung kommt in beide. Jahr 1 erinnern Sie sich; Jahr 7 nicht.
2. Zahlen Sie die jährliche Grundsteuer per Lastschrift, wenn Ihr lokales Büro dies anbietet. Verspätungsstrafen existieren und akkumulieren. Lastschrift schafft auch eine saubere Kontoauszug-Spur, die beim Verkauf nützlich ist.
3. Bewahren Sie Belege für Kapitalverbesserungen bei größeren Arbeiten auf. Eine neue Küche, eine Erweiterung, eine Schwimmbadinstallation — diese können in Ihrer Heimatland-Jurisdiktion beim Verkauf abzugsfähig sein, auch wenn nicht in Ägypten.
4. Bestätigen Sie das Bankquittungsformat beim Kauf. Das falsche Quittungsformat beim Kauf schafft Repatriierungsreibung beim Verkauf, oft 5-10 Jahre später. Bringen Sie dies an Tag 1 in Ordnung.
5. Überprüfen Sie Ihre jährliche Grundsteuerveranlagung jährlich. Die Behörde kann den Mietwert nach oben neu bewerten. Wenn Ihre Veranlagung stark springt, existiert das formelle Einspruchsverfahren, und Ihr Anwalt kann beraten, ob der Einspruch sich lohnt.
6. Planen Sie Ihren Verkauf mindestens 6 Monate im Voraus. Veräußerungssteuerzahlung, Bankquittungsdokumentation, Heimatland-Steuererklärungen und Repatriierungsunterlagen profitieren alle von vorausschauender Planung. Last-Minute-Verkäufe schaffen unnötige Reibung und manchmal verlorene Optionalität.
Was Sie mit Ihrem Anwalt prüfen sollten
Bevor Sie einen Kaufvertrag unterzeichnen, bestätigen Sie mit einem qualifizierten ägyptischen Anwalt:
- Den aktuellen Immobilien-Transaktionssteuersatz, der für Ihren spezifischen Immobilientyp und -preis gilt.
- Die jährliche Grundsteuer-Mietwert-Zuweisung für die Anlage und Einheit und die resultierende Jahreszahl.
- Den Veräußerungssteuersatz, der beim Wiederverkauf gelten würde, und die für die Repatriierung der Erlöse benötigte Dokumentation.
- Das Bankquittungsformat, das Ihr Zufluss für saubere zukünftige Repatriierung erfordert.
Die meisten Überraschungen nach dem Verkauf, denen ausländische Eigentümer in Ägypten begegnen, können verhindert werden, indem diese vier Punkte beim Kauf schriftlich festgehalten werden.
Häufig gestellte Fragen
Zahlen Ausländer höhere Immobiliensteuern als Ägypter?
Nein. Die Schlagzeilensätze sind unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Käufers gleich — 2,5 % Transaktionssteuer beim Kauf, jährliche Grundsteuer unter Gesetz 196/2008 basierend auf dem von der Behörde zugewiesenen Mietwert, 2,5 % Veräußerungssteuer beim Verkauf. Was sich unterscheidet, sind die Dokumentationsanforderungen rund um Fremdwährungszuflüsse und der Aufenthaltsstatus des Verkäufers zum Verkaufszeitpunkt. Ausländische Käufer haben eine höhere Dokumentationsbelastung, aber identische Steuersätze.
Gibt es eine jährliche Grundsteuer, die ich einplanen muss?
Ja. Die meisten El-Gouna-Immobilien fallen über die Befreiungsgrenze unter Gesetz 196/2008 und zahlen eine jährliche Grundsteuer basierend auf dem von der Behörde zugewiesenen Mietwert. Die Zahl liegt typischerweise je nach Immobilienstufe und zugewiesenem Mietwert bei 350-1.500 € pro Jahr. Ihr Anwalt kann Ihnen die spezifische Zahl für Ihre Anlage und Einheit geben. Kalkulieren Sie 0,15-0,25 % des Immobilienwerts als Arbeitsschätzung für die Jahressteuer.
Was passiert beim Verkauf — gibt es eine Veräußerungsgewinnsteuer?
Der ägyptische Rahmen ist eine Immobilien-Veräußerungssteuer von 2,5 % auf den Brutto-Verkaufswert, angewendet unabhängig davon, ob Sie einen Gewinn oder Verlust erzielt haben. Dies ist getrennt von Ihrer Heimatland-Veräußerungsgewinn-Behandlung. Die meisten EU-Länder wenden ihre eigenen Regeln auf den Verkauf von Übersee-Immobilien durch ihre Einwohner an. Niederländische Box 3, deutsche 10-Jahres-Spekulationsfrist und britische Nichtansässige, die Übersee-Immobilien veräußern, wenden jeweils unterschiedliche Regeln an. Bestätigen Sie beide Seiten mit qualifizierten Beratern.
Kann ich Verbesserungen beim Verkauf abziehen?
In Ägypten gilt die 2,5 % Veräußerungssteuer auf den Brutto-Verkaufswert ohne Abzug für Verbesserungen. In Ihrem Heimatland variiert die Behandlung — niederländische Box 3 bewertet die Immobilie generell ohne Verbesserungsabzüge, während die deutsche Spekulationsfrist-Besteuerung Verbesserungskosten-Abzüge erlauben kann, um den steuerpflichtigen Gewinn zu reduzieren. Bewahren Sie Kapitalverbesserungsbelege unabhängig davon auf, weil einige Heimatland-Jurisdiktionen sie erlauben und die marginale Speicherkost null ist.
Was, wenn ich die jährliche Grundsteuer nicht zahle?
Verspätete Zahlung löst Strafen aus, die sich über die Zeit akkumulieren. Anhaltende Nichtzahlung kann zu Pfandrechten auf der Immobilie führen, die den Verkauf erschweren. Das lokale Finanzamt kann die Eintreibung durch Vollstreckungsmechanismen verfolgen. Die meisten ausländischen Käufer vermeiden Probleme, indem sie Lastschrift oder jährliche anwaltsbearbeitete Zahlung einrichten. Das Nachholen verpasster Zahlungen beim Verkauf ist möglich, fügt aber Reibung und Kosten hinzu.
Gibt es Befreiungen oder Reduktionen für den Hauptwohnsitz?
Ägyptens Gesetz 196/2008 hat eine Wertschwellenbefreiung, die Immobilien unter einem definierten Wert befreit. Der Schwellenwert wurde periodisch angepasst — bestätigen Sie die aktuelle Zahl mit der ägyptischen Steuerbehörde oder Ihrem Anwalt. Für Villen in El Gouna und die meisten Wohnungen überschreitet der Immobilienwert die Befreiung, daher gilt die Befreiung in der Praxis selten. Einige Hauptwohnsitz-Reduktionen haben historisch existiert, sind aber für ausländische Käuferprofil-Immobilien kein Hauptfaktor gewesen.
Wie wird die Grundsteuer behandelt, wenn ich die Immobilie vermiete?
Die jährliche Grundsteuer unter Gesetz 196/2008 wird vom Eigentümer gezahlt, unabhängig davon, ob die Immobilie vermietet ist. Mieteinnahmen selbst lösen separate Einkommensteuerpflichten unter ägyptischem Steuerrecht für das verdiente Einkommen aus. Wenn Sie ein nicht-ansässiger Vermieter sind, können Quellensteuerregeln auf die Zahlung des Mieters gelten. Die meisten ausländischen Eigentümer handhaben die Mieteinnahmenberichterstattung über ihren ägyptischen Anwalt oder Buchhalter, der sich mit dem lokalen Finanzamt koordiniert. Ihre Heimatland-Steuer gilt auch für die Mieteinnahmen — typischerweise deklariert als ausländisches Einkommen.
Fazit
Ein ausländischer Käufer einer typischen mittelstufigen El-Gouna-Immobilie für 250.000 € sieht sich in Jahr 1 rund 7.000 € Steuerkosten gegenüber (Transaktionssteuer plus erste Jahresgebühr) und rund 18.750 € kumulierten Kosten über einen 10-Jahres-Hold-and-Sell-Zyklus. Eine Meerblick-Villa für 1,4 Mio. € sieht sich rund 37.000 € in Jahr 1 und 85.000 € über den 10-Jahres-Zyklus gegenüber. Diese Zahlen liegen unter vergleichbaren EU-Jurisdiktionen, erfordern aber korrekte Dokumentation während der gesamten Eigentumsperiode, um den Kostenvorteil zu realisieren und Reibung beim Verkauf zu vermeiden.
Der klarste nächste Schritt ist, drei Dinge mit Ihrem ägyptischen Anwalt vor der Unterzeichnung zu bestätigen: die spezifisch geltende Transaktionssteuer, die jährliche Grundsteuerveranlagung für Ihre Zieleinheit und das Bankquittungsformat, das bei zukünftiger Repatriierung funktioniert. Alle drei sind schnell zu verifizieren und verhindern die häufigsten Nachkauf-Überraschungen. Durchsuchen Sie aktuelle El-Gouna-Angebote auf gounarealty.com oder lesen Sie den Leitfaden für ausländische Eigentumsregeln für die Grundlagen von Dekret 230/1996.
Wo Sie als Nächstes hingehen sollten
Unser Hypotheken-Leitfaden für Ausländer deckt die Finanzierungsseite ab. Der Dekret 230/1996-Erklärer deckt die Grundlagen der Eigentumsregeln ab. Wenn Sie sich noch nicht für eine Stadt entschieden haben, führt der El Gouna gegen Sharm-Vergleich durch die Lifestyle-Unterschiede.
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Quellen: Öffentliche Materialien der ägyptischen Steuerbehörde (eta.gov.eg); Ägyptisches Grundsteuergesetz 196/2008 und nachfolgende Änderungen; Dekret 230/1996 über ausländisches Immobilieneigentum; OECD-Überblick zur Immobilienbesteuerung in Ägypten (oecd.org).
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